Leistungen
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN bundesweit
Die zu bewertenden Bauschäden sind individuelle Schäden, welche meist diverse Ursachen haben. Ein Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ist ein hoch qualifizierter Generalist, welcher ein breites Spektrum zu dem Baugeschehen hat und deren internen Abläufe aus eigener Erfahrung als Architekt oder Bauingenieur kennt. Er weiß um die einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) zu den einzelnen Baugewerken und Konstruktionen. Er ist über die rechtlichen Zusammenhänge zur Technik informiert, berät jedoch nicht in Rechtsfragen. Er versteht sich als Brücke von seinem technischen Gebiet zu anderen Fachbereichen. Er ist mit diversen Messinstrumenten ausgestattet und bildet sich ständig auf Fachseminaren und in Arbeitsgruppen weiter.
Die Sachverständigen in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN bundesweit sind ausgewählte Sachverständige für Schäden an Gebäuden, welche die interne Aufnahmeprüfung bestanden haben.
Besondere Schäden erfordern individuelle Arbeitsgemeinschaften.
Eine besondere persönliche Stärke des Sachverständigen für Schäden an Gebäuden ist es auch bei dem großen Wissensspektrum seine eigenen Leistungsgrenzen zu kennen.
Aus diesem Grund wird eventuell ein spezialisierter Sachverständiger hinzugezogen. Diese Spezialisten werden in Absprache mit Ihnen und ggf. mit Ihrem Anwalt erst dann hinzugezogen, wenn es dem Zweck des Gutachtens dienlich ist. Die Beauftragung erfolgt über Sie und nicht über SCHÄDEN AN GEBÄUDEN. Die Leistung der Spezialisten wird jedoch einheitlich zum Gutachten koordiniert und eingegliedert.
Es sind SCHÄDEN AN GEBÄUDEN bundesweit viele freiberufliche Spezialisten aus bereits gefertigten Gutachten bekannt, welche Ihre Dienste gerne wieder anbieten. Diese Spezialisten sind auf folgende Gebiete etabliert: Tragwerksplanung (Statik); Kontaminierung; Holzschutz; Bauphysik; Betontechnologie; Fassadenbau; Baugrund, ... .
Bei großen komplexen Schäden am Bauwerk (z.B. bei Überschwemmungen ==> Bauschaden + Kontaminierung + Baukosten + Betonschäden + Tragwerkschaden + Baugrund + Ermittlung des technischen und merkantilen Minderwert der Immobilie) werden die Spezialisten als Arbeitsgruppen das Gutachten zum Zweck erstellen.
Oder bei Brandschäden ==> Kontaminierung, Brandschutz, Wertermittlung, Kostenermittlung nach 276, Bergung spezieller Güter wie Kunst, Beweissicherung, etc. .
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit in SCHÄDEN AN GEBÄUDEN führt zu einer einheitlichen gemeinsamen Aussage aller Sachverständigen im Gutachten. Dies ist Ihrem Vortrag immer dienlich. Alle Gutachten werden unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Gerne arbeitet SCHÄDEN AN GEBÄUDEN auch mit dem Anwalt Ihres Vertrauens zusammen.
Die internen Arbeitsprozesse beschleunigen die Gutachtenerstellung im Hinblick auf die aufgewendete Zeit (Honorar) und dem Zeitraum (kurze Erstellungszeit). Diese Optimierung von altbekannten Arbeitsprozessen bedeutet für Sie eine sichere und sehr zeitnahe Aussage zu Ihrem Bauschaden.
